Biodiversität: Ausgleichsflächen im Wandel - BioAusgleich

Ausgleichsflächen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten im Licht von Klima- und Landschaftswandel

Problemstellung

Autobahnen- und Schnellstraßenvorhaben führen regelmäßig zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Um diese Eingriffe zu kompensieren müssen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die durch die Vorhaben verursachten erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auszugleichen.

In keinem der drei am Projekt beteiligten Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz) gibt es aber ein einheitliches Vorgehen in der Planung, Sicherung, Pflege und Kontrolle von Ausgleichsflächen, wodurch die langfristige Sicherung der Maßnahmen oft nicht gegeben ist. Kontrollen und Erfolgsevaluierungen werden nicht einheitlich durchgeführt. Diese Umstände gestalten die Umsetzung von Kompensationsregelungen und -maßnahmen in der Praxis sehr komplex. Das Fehlen von allgemein gültigen Standards und Leitlinien für Ausgleichsmaßnahmen führt schließlich auch zu einer mangelnden Konsequenz in der Umsetzung, um einen langfristigen Ausgleich garantieren zu können.

Ziele

Das zentrale Projektziel liegt darin, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Planung, Sicherung, Pflege und Kontrolle von Ausgleichsflächen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten unter Berücksichtigung von Veränderungen in der Landschaft und des Klimas in Zukunft verbessert werden können. Dazu soll das weite Feld der Ausgleichsmaßnahmen in einer länderübergreifenden Darstellung zusammenfassend analysiert und mit Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen versehen werden. Die Dokumentation von Praxisbeispielen ist darauf ausgerichtet, Hinweise darauf geben, inwieweit bisherige Vorgehensweisen zu erfolgreicher und nachhaltiger Kompensation geführt haben.
Kern des IÖR-Beitrags besteht neben der Analyse der deutschen rechtlichen Grundlagen zur Eingriffsregelung im Straßenbau in einer rechtsvergleichenden Betrachtung des Rechtsrahmens in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hieraus sollen Anregungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Eingriffsregelung und deren Vollzug gewonnen werden.

Methodik

Die Erfüllung der Projektziele und -aufgaben soll unter Einsatz verschiedener Methoden umgesetzt werden. Dazu zählt insbesondere die Desktop-Analyse, welche die Basis für die weitergehenden Bearbeitungen bildet. Diese erfolgt in erster Linie mittels einer Literarturrecherche, die in Bezug auf die rechtliche Analyse die Darstellung der aktuellen Gesetze, der einschlägigen Judikatur (national und europäisch) und des Schrifttums umfasst.

Der aktuelle Stand der Praxis wird durch qualitative Interviews erhoben. Befragt werden Institutionen aus der Verwaltung und dem Naturschutz, Verkehrsinfrastrukturbetreiber, Planungsbüros und andere relevante Stakeholder. Die den Befragungen zugrundeliegenden Interviewleitfäden werden pro Arbeitspaket in einem ersten Schritt zwischen den Projektpartnern abgestimmt, wodurch eine länderübergreifend homogene Bearbeitung bzw. Auswertung der Ergebnisse gewährleistet wird.

Zusätzlich sollen anhand von realen Fallbeispielen die wesentlichen Faktoren in Bezug auf Ausgleichsmaßnamen praktisch dargestellt werden. Die Fallbeispiele stammen sowohl aus der eigenen langjährigen Projekterfahrung der Partner als auch von den Stakeholdern.
Die Bearbeitung erfolgt durch ein interdisziplinäres und internationales Projektteam aus Praxis und Wissenschaft, welches Expertise aus den Bereichen Ökologie, Landschaftsplanung und Rechtswissenschaft einschließt. Der IÖR-Beitrag bezieht sich auf die rechtlichen Instrumente.

Ergebnisse

Effektiv geplante und bewirtschaftete Ausgleichsflächen führen zu einer Win-Win Situation für Infrastrukturbetreiber und Biodiversität. Die Infrastrukturbetreiber erhalten langfristige Planungs- und Kostensicherheit und die Biodiversität auf den Flächen bleibt effektiv erhalten. Dabei gilt es den Herausforderungen der Zukunft im Hinblick auf den Klima- und Landschaftswandel durch langfristige Planungen zu begegnen, welche die voraussichtlichen Prognosen berücksichtigen. Dadurch sollen die Ausgleichsflächen als langfristige Investition gesichert und erhalten bleiben.

Ein Blick auf die Rechtsgrundlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigt, dass in allen drei Staaten eine Kompensationspflicht für Eingriffe in Natur und Landschaft besteht. Während diese für Deutschland und die Schweiz auf Bundesebene geregelt ist, findet sie sich in Österreich in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer. In allen drei Staaten sind Eingriffe möglichst zu vermeiden bzw. zu vermindern und sofern dies nicht möglich ist, auszugleichen oder zu ersetzen. Die Zahlung von Ersatzgeld ist, sofern überhaupt geregelt (so in Deutschland und in einigen österreichischen Bundesländern), nur ultima ratio. Was die Berücksichtigung des Klimawandels im Rahmen der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen anbelangt, so steht die Entwicklung in allen drei Staaten noch am Anfang. Interviews mit der Praxis haben aber ergeben, dass das Thema etwa im Hinblick auf die Auswahl hitzetoleranter Baumarten für Kompensationsmaßnahmen bereits berücksichtigt wird. Ein Nachsteuern im Fall des klimawandelbedingten Misserfolgs von Kompensationsmaßnahmen (etwa das Trockenfallen eines neu angelegten Tümpels) ist im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde grundsätzlich möglich. Bei erheblichen Änderungen erfordert dies allerdings die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.