Unter guter wissenschaftlicher Praxis werden Regeln zu Arbeitsweise und Verhalten von Forscherinnen und Forschern verstanden, die der Sicherung der wissenschaftlichen Redlichkeit dienen. Diese Regeln sind auf den achtungsvollen und fairen Umgang der Forscher und Forscherinnen untereinander gerichtet und wirken wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegen.
Selbstkontrolle gehört zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und zu unserer Forschungskultur und folgt den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft: „Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen legen unter Beteiligung ihrer wissenschaftlichen Mitglieder die Regeln für gute wissenschaftliche Praxis fest, geben sie ihren Angehörigen bekannt und verpflichten sie – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einschlägigen Fachgebiets – zu deren Einhaltung.“ (Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", DFG 2019)
Die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft haben im November 2015 eine Leitlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis beschlossen und zuletzt 2019 fortgeschrieben. Dort werden vor allem die Rolle und Befugnisse der zentralen Vertrauensperson der Gemeinschaft sowie die Verfahrensregeln und Sanktionsmöglichkeiten für das zentrale Prüfverfahren festgelegt. Ungeachtet dessen sind die Leibniz-Einrichtungen aufgefordert, eigene Leitlinien zu erstellen und ihre dezentralen Verfahren zu regeln. 2021 wurde durch die Mitgliedseinrichtungen zudem der Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis beschlossen, der – in Umsetzung des einschlägigen Regelwerkes der DFG – umfassend den Bereich der wissenschaftlichen Integrität beschreibt und die bestehenden Standards verbindlich aktualisiert. Zudem hat die Leibniz-Gemeinschaft eine Empfehlung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis bei Koautorenschaften herausgegegeben, welche die in der Leibniz-Leitlinie und dem Leibniz-Kodex niedergelegten Autorschaftskriterien konkretisiert.
Dementsprechend arbeitet das IÖR nach den "Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis" und setzt die Empfehlungen der DFG und der Leibniz-Gemeinschaft um. Diese sehen unter anderem vor, dass Vertrauenspersonen – so genannte Ombudspersonen – bestimmt werden. Ihr Auftrag ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fragen der wissenschaftlichen Redlichkeit zu beraten und angezeigten Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachzugehen. Verantwortlich für die Aufstellung und Umsetzung der Regeln ist die Leitung des Instituts.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.