Materialkreisläufe in Städten schließen

Der Ressourcenverbrauch im Baubereich verursacht 35-45 Prozent der globalen Materialflüsse. Daher besteht hier eine besondere Verantwortung, Materialien, z.B. durch Recycling, im Kreislauf zu führen, dadurch Rohstoffe zu schonen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 

Dies erfordert gemeinsame Anstrengungen aller, die diese Materialströme beeinflussen können – vom Investor und Bauherrn des einzelnen Gebäudes bis hin zu den Verantwortlichen der Abfallwirtschaft, der Abfall- und Baustoffindustrie. Allerdings fehlt es oft noch an Informationen, welche Materialien in welcher Menge in Gebäuden und Infrastrukturen verbaut sind. 

Hier arbeitet das IÖR u.a. an Materialkatastern für verschiedene Regionen, die das Materiallager erfassen und ausweisen. Darüber hinaus wird mit so genannten Materialflussanalysen die Dynamik im Baubestand erforscht. Das Verständnis von Siedlungsstrukturen und Prozessketten dient nicht zuletzt technischen und sozialen Innovationen, der Identifikation relevanter Akteure sowie der Beschreibung von neuen Geschäftsmodellen im gesamten Entwicklungszyklus der gebauten Umwelt. 

Expert*innen

Georg Schiller beschäftigt sich vorrangig mit dem anthropogenen Lager – also den Baustoffen, die in unseren Gebäuden, Straßen und Freiflächen verbaut sind. Ziel seiner Forschung ist, mehr dieser Rohstoffe in Kreisläufen zu führen, also wiederzuverwenden, anstatt sie auf Deponien zu werfen. Dies hilft Ressourcen zu schonen und Emissionen einzusparen.

Karin Gruhler Expertise liegt im Bereich der Materialität der gebauten Umwelt. Sie untersucht mit Hilfe von Materialflussanalysen sowie Lebenszyklus- und Typologie-Ansätzen Ressourcenverbräuche, Abbruchmengen und Emissionsbelastungen, die mit Gebäuden und Infrastrukturen in Verbindung stehen. Ziel ihrer Forschung ist es, Städte und Regionen nachhaltiger und zirkulärer zu entwickeln.

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.