Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung  ist bemüht, seine Webseiten und seine mobilen Anwendungen in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

IÖR-Homepage:
URL: www.ioer.de

Projektwebseiten:
URL: https://colouring.dresden.ioer.info | URL: bio-mo-d.ioer.info | URL: urbnance.ioer.info |
URL: stadt-der-zukunft-auf-probe.ioer.eu | URL: transformation-lausitz.ioer.eu | URL: meingruen.ioer.info | URL: bidelin.ioer.eu

Veranstaltungsseiten:
URL: jahrestagung.ioer.info | URL: dfns2023.ioer.info | URL: dfns2022.ioer.info 

Webportale
URL: https://ioer-fdz.de | https://ioer-isbe.de

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Nach den oben genannten Richtlinien sind nur teilweise barrierefrei:

  • PDF-Dokumente.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren (siehe dazu § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz) gebraucht werden,
  • Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden,
  • Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 7.10.2021 erstellt und wurde zuletzt am 02.03.2023 aktualisiert. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung, letzte Prüfung am 02.03.2023.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind sehr daran interessiert, Ihnen unsere Inhalte zugänglich zu machen. Sollten Sie Mängel in der Barrierefreiheit unserer Webseiten und mobilen Anwendungen feststellen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

Wir werden uns bemühen, die gemeldeten Mängel schnellstmöglich zu beheben bzw. Ihnen die nicht zugänglichen Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Kontakt am IÖR:
barrierefreiheitioer@ioer.de

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten und mobilen Anwendungen gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelleioer@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.