Das Projekt befasst sich mit der Entwicklung von und den Unterschieden zwischen hoch verdichteten städtischen Gebieten (Urbanisierung) und von Schrumpfung und gleichzeitiger Entvölkerung betroffenen ländlichen Gebieten. Dieses Thema ist sowohl in Südkorea als auch in Deutschland von hoher Relevanz.
Im Kontext rückläufiger Urbanisierung bzw. Landflucht sind die Hauptziele des Projekts die Vertiefung bestehender und die Etablierung neuer Wissenschaftskooperationen mit Partnern aus Südkorea. Im Detail ist vorgesehen, (1) ein gemeinsames Verständnis für die Chancen und Risiken der rückläufigen Urbanisierung und Landflucht ländlicher Gebiete zu entwickeln; (2) Strategien zur Auswertung von Trends der Bevölkerungsentwicklung auszutauschen (z.B. mittels räumlich-statistischer Modellierung); (3) die Triebkräfte der oben genannten Entwicklungen und ihre spezifischen räumlichen Auswirkungen in Bezug auf die Entwicklung von Grenzgebieten, welche – wie die ehemalige innerdeutsche Grenze – nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg Bestand haben, zu diskutieren; (4) die gemeinsame Veröffentlichung der Ergebnisse der vorangegangenen Schritte in wissenschaftlichen Publikationen; (5) die Identifizierung weiterer Forschungsarbeiten zur Entwicklung eines gemeinsamen Forschungsvorhabens für beide Themen.
Im Rahmen des Projektes werden zwei bilaterale Workshops vorbereitet und durchgeführt. Teilnehmer verschiedener Disziplinen koreanischer und deutscher Universitäten, Forschungseinrichtungen und Regierungseinrichtungen werden ihre Standpunkte vorstellen und diskutieren. Flankiert werden die Workshops durch die Erarbeitung eines vorbereitenden Diskussionspapieres, Online-Diskussionen sowie einer gemeinsame Veröffentlichung zur vergleichenden Analyse von Schrumpfung und der entsprechenden Politik in Korea und Deutschland. Der erste Workshop fand im September 2022 in Seoul statt, der zweite Workshop ist für Juli 2023 in Dresden vorgesehen.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.