Möglichkeiten der Ausgestaltung und einer Umsetzung eines nationalen Hitzeaktionsplans für Deutschland
Problemstellung
Seit den 1970er Jahren treten Hitzewellen in Deutschland und Europa in immer größerer Häufigkeit und Intensität auf. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzt. Hitze belastet die menschliche Gesundheit und kann zu schweren Erkrankungen u.a. des Herz-Kreislaufsystems und in extremen Fällen sogar zum Tod führen. Zudem belastete sie in der Folge auch das Gesundheitssystem. Die Hitzewelle im Sommer 2003 in Europa, bei der europaweit 70.000 Menschen starben, sorgte für eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema. Um Anpassungen an diese veränderten Bedingungen vorzunehmen und potenziellen Risiken und Gefahren wirksam entgegenzuwirken, sind spezielle Maßnahmen erforderlich.
Der zweite Aktionsplan Anpassung (APA II) zur Umsetzung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) aus dem Jahr 2015 schreibt fest, dass Hitzeaktionsplänen (HAP) erstellt werden sollten. Dies wurde durch den APA III (2020) nochmals bestätigt. Hitzeaktionspläne sind ein wirksames Instrument, um Menschen und Strukturen auf extreme Hitzeereignisse vorzubereiten bzw., auf diese zu reagieren. 2008 formulierte die WHO einen Leitfaden zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen, auf dessen Grundlage von Bund und Ländern 2017 "Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit" erarbeitet wurden. Die acht Kernelemente von Hitzeaktionsplänen reichen demnach von Aufklärungsarbeit über Maßnahmen im Gesundheitssektor bis hin zur Nutzung von Hitzewarnsystemen oder Maßnahmen in den Bereichen Stadtplanung und Bauwesen.
Seit der Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen von Bund und Ländern wurden in Deutschland erste Pläne auf kommunaler Ebene bzw. auf Bundeslandebene erstellt oder sind in Arbeit. Parallel dazu werden auch die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines Hitzeaktionsplans auf nationaler Ebene in Deutschland diskutiert.
Ziele
Mit dem "NatHAP-Projekt" sollen im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUV) und Umweltbundesamtes (UBA) Möglichkeiten und Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplans aus fachlicher und rechtlicher Perspektive untersucht werden, um einen ebenso kurzfristigen wie nachhaltige wirksamen gesundheitsbezogenen Hitzeschutz zu gewährleisten. Auch die Aktivitäten zum Hitzeschutz des Bundesgesundheitsministeriums werden integrativ berücksichtigt.
Konkret soll im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens untersucht werden, inwieweit ein nationaler Hitzeaktionsplan für Deutschland inhaltlich ausgestaltet und rechtlich verankert werden könnte. Hierbei ist zu eruieren, welche Vorgaben auf nationaler Ebene sinnvoll wären und in die Zuständigkeit des Bundes fallen oder vom Bund rechtlich vorgegeben werden können. Bei der Analyse werden die Kommunen, Bundesländer sowie weitere Interessensgruppen und Bundesbehörden einbezogen. Es soll auch herausgearbeitet werden, wie Steuerungsmaßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammengreifen können, um insgesamt die Voraussetzungen für einen harmonisierten, effektiven Gesundheitsschutz gegenüber zunehmender Hitze zu gewährleisten.
Methodisches Vorgehen
Das Vorhaben gliedert sich in 5 Arbeitspakete (AP):
AP 1 hat zum Ziel, die Vorgehensweise in anderen Staaten sowie den Bundesländern und Kommunen bei der Umsetzung von nationalen, regionalen bzw. lokalen Hitzeaktionsplänen zu analysieren. Es soll den Hintergrund für die Arbeiten in den dann folgenden Arbeitspaketen bieten.
AP 2 umfasst die Analyse relevanter Aspekte der „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen“ aus 2017 hinsichtlich ihrer medizinischen bzw. umwelthygienischen Wirksamkeit im Kontext des Schutzes der öffentlichen Gesundheit.
Gegenstand von AP 3 ist eine politikbezogene Analyse bzgl. der Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen eines Hitzeaktionsplans. Dabei werden verwaltungswissenschaftliche Aspekte sowie die Einordnung von Maßnahmen in bestimmte Politikfelder berücksichtigt.
Im Rahmen von AP 4 soll die juristische Anbindung einzelner Maßnahmen an bereits bestehende bzw. möglicherweise zu schaffende rechtliche Strukturen analysiert werden. Darüber hinaus soll auch die Möglichkeit einer rechtlichen Grundlage für einen nationalen Hitzeaktionsplan eruiert und diskutiert werden.
Die AP 1 bis 4 werden jeweils durch eine Themenkonferenz begleitet, in der die relevanten Fragestellungen mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltung der jeweiligen Themenbereiche diskutiert werden sollen.
In AP 5 soll die Endprüfung und Synopsis der Ergebnisse aus den AP 1 bis 4 erfolgen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die analysierten und vorgeschlagenen fachlichen, politologischen und rechtlichen Aspekte der Maßnahmen ausgestaltbar und umsetzbar sind. Die Vorstellung der Ergebnisse soll im Rahmen von einer Abschlusskonferenz erfolgen.
Das IÖR ist im Rahmen der Projektbearbeitung für die rechtlichen Fragen zuständig.
Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.