Studentische Hilfskraft (m/w/d) - SHK-Wissenstransfer

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. (IÖR) in Dresden sucht ab sofort für zunächst drei Monate mit Option auf Verlängerung bis max. 42 Stunden/ Monat eine

Studentische Hilfskraft (m/w/d)
im Bereich der Wissenschaftskommunikation

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Unsere Arbeit befasst sich mit der nachhaltigen Entwicklung und Transformation von Städten und Regionen im Kontext der globalen human-ökologischen Krise.

Aufgabenspektrum:

  • Organisatorische Assistenz bei Wissenstransfer sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Institut
  • Verteilerpflege
  • Recherchearbeiten
  • Erstellung kleinerer Texte u. a. für Social Media, Webseite, Newsletter, Flyer
  • Pflege des Medienarchivs
  • Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen

Idealerweise bringt der Studierende (m/w/d) folgende Voraussetzungen mit:

  • Studium der Kommunikationswissenschaften, Journalistik oder verwandter Fachrichtungen oder erste Erfahrungen in der Wissenschaftskommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
  • Interesse an den Forschungsthemen des Institutes
  • sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen

Wir bieten:

  • interessante Einblicke in die Bereiche Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit einer wissenschaftlichen Einrichtung
  • abwechslungsreiche Tätigkeit in der Wissenschaftskommunikation

Bei Interesse senden Sie eine kurze Bewerbung in Form einer einzelnen PDF-Datei mit Anschreiben, Lebenslauf, Immatrikulationsbescheinigung, Zeugnissen sowie aktuellem Notenspiegel per E-Mail an Frau Stabrey, a.stabreyioer@ioer.de, Kennwort: SHK-Wissenstransfer. Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Schielicke (a.schielickeioer@ioer.de) zur Verfügung.

 

Das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. wird gemeinsam durch Bund und Länder gefördert.

FS Sachsen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.