Mit der Einführung des Bundesnaturschutzgesetzes vor 50 Jahren war ein stärker gesamträumliches Verständnis von Naturschutz verbunden. Werteschätzt wurden nun nicht mehr nur Wildlandschaften, sondern auch Kulturlandschaften bis hin zum Übergang von Stadt und Land. Ein zentrales Element des Gesetzes wurde die Eingriffs-Ausgleichsregelung. Unvermeidbare Beeinträchtigungen an einer Stelle müssen durch gleichwertige Aufwertungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
In den Folgejahren nach Einführung wurde das Gesetz auch in den neuen Bundesländern eingeführt und es kamen neue Anforderungen durch europäische Schutzgebietselemente (z.B. durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) hinzu. Heutzutage entstehen wiederum neue Herausforderungen durch die europaweite Wiederherstellung von Natur und Ökosystemen.
All diese Bemühungen zeigen durchaus Erfolge. Dennoch ist Arten-, Biodiversitäts- und Lebensraumverlust immer noch nicht gestoppt. Die Herbstreihe des IÖR-Forum beleuchtet aus verschiedenen Perspektiven Errungenschaften, Defizite und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bundesnaturschutzgesetz.
Die Reihe startet am 10. September (14 Uhr) mit einem Vortrag von Prof. Dr. Marianne Darbi von der Hochschule Geisenheim University. Es folgen Veranstaltungen mit Prof. Jürgen Breuste von der Universität Hildesheim (9. Oktober) und Ralf Kiontke von der Autobahn GmbH (11. November).
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Kontakt im IÖR
Dr. Anna-Maria Schielicke, E-Mail: a.schielickeioer@ioer.de